Weniger Steuern, weniger Abgaben, mehr Vorsorge!
Laut den Rentenexperten muss sich fast jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland im Alter deutlich einschränken, wenn er nicht rechtzeitig privat oder betrieblich vorsorgt. Deshalb fördert der Staat private und betriebliche Vorsorgemodelle. Eine gute Sache, schließlich können von der betrieblichen Altersversorgung sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schon heute gleichermaßen profitieren.
Wer möchte die Jahre nach dem Berufsleben nicht frei von finanziellen Sorgen verbringen? Doch die Diskussionen um die gesetzliche Rente reißen nicht ab: Demographischer Wandel durch steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen, drohende Altersarmut, steigendes Renteneintrittsalter: Das sind nur einige Punkte, die in diesem Zusammenhang durch die Medien gehen. Um sich später nicht zu sehr einschränken zu müssen, bedarf es neben der gesetzlichen Rente der zusätzlichen privaten Altersrente. Die gute Nachricht: Der Staat fördert in beachtlichem Umfang private und betriebliche Vorsorgemodelle. Das lohnt sich nicht erst im Alter: So können in der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer mit Entgeltumwandlung in der Ansparphase weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen und Arbeitgeber können Lohnnebenkosten einsparen. Doch trotz dieser Vorteile nehmen Studien zufolge immer noch zu Wenige die Angebote war.
Regelungen erscheinen kompliziert
„Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen steuert ungewollt auf die Altersarmut zu. Sie sind zur Zukunftssicherung bereit, verstehen aber die komplizierten Regelungen nicht“, erklärt Jugendforscher Professor Klaus Hurrelmann. Er stützt sich dabei auf eine Studie, für die mit TNS Infratest 2.500 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 17 bis 27 Jahren befragt wurden. Dabei schätzen die meisten Unternehmen (60 %) den Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung als Vergütungsbestandteil als wichtig ein. Und fast 70 % der in einer Umfrage der Unternehmensberatung KPMG vom Juli 2010 befragten 150 Unternehmen bieten sogar eine über das gesetzlich geforderte Maß hinaus gehende Möglichkeit zur Eigenvorsorge an.
Für Arbeitnehmer sehr vorteilhaft
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der so genannten Entgeltumwandlung (siehe Infokasten). So spart der Arbeitnehmer sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, denn die eingezahlten Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe (4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West), im Jahr 2014 sind das 2.856 EUR) steuer- und sozialversicherungsfrei, und hat dann bei Rentenbeginn einen Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Diese wird zwar später besteuert und verbeitragt, doch das ist durch meist niedrigere Einkünfte im Ren-tenalter häufig vorteilhafter als während der Erwerbszeit. Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I (ohne Kind) kann bei einem Bruttojahreslohn von 30.000 € schon mit rund 614 € Nettoaufwand, 1.200 € im Jahr in die R+V-Direktversicherung oder in der R+V-Pensionskasse anlegen. Der Rentenanspruch aus der R+V-Direktversicherung oder der R+V-Pensionskasse bleibt übrigens auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten. Zudem kann der Arbeitnehmer später zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer Kapitalzahlung wählen.
Tipp: Betriebliche Altersversorgung mit vermögenswirksamen Leistungen aufstocken
Nahezu jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Oft werden diese in Sparpläne, wie zum Beispiel Bausparverträge oder Investmentfonds, investiert. Der Nachteil dabei: Die vermögenswirksamen Leistungen werden wie Bruttolohn behandelt, d.h. es sind darauf Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Dies belastet das Nettogehalt des Arbeitnehmers und für den Arbeitgeber erhöht dies die Lohnnebenkosten. Werden die vermögenswirksamen Leistungen jedoch in eine betriebliche Altersversorgung investiert, fließt der volle Betrag, ohne Steuern und Sozialabgaben, in die Altersversorgung. Dabei profitieren Arbeitnehmer von einer höheren Altersversorgung, ohne weiteren Nettoaufwand, und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.
Auch Arbeitgeber profitieren: Weniger Lohnnebenkosten, mehr Mitarbeitermotivation
Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich für jedes Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße. Neben der Senkung der Lohnnebenkosten wird der gesetzliche Anspruch der Angestellten auf Entgeltumwandlung erfüllt. In Form der R+V Direktversicherung und der R+V-Pensionskasse bietet der Verbundpartner der Volksbank Metzingen – Bad Urach, die R+V Versicherung, einfache, sichere und verwaltungsarme Formen der betrieblichen Altersversorgung an. Der Ausweis in der Unternehmensbilanz entfällt und es sind keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung zu zahlen.
In der Belegschaft führt eine betriebliche Altersversorgung Untersuchungen zufolge zu einer erhöhten Bindung an das Unternehmen und zu einer höheren Motivation der Mitarbeiter. Nach der Studie „Global Workforce Study 2010“ (März 2010) der Unternehmensberatung Tower Watson müssen Unternehmen künftig vermehrt „in das Engagement ihrer Mitarbeiter investieren, um es nachhaltig zu machen.“ Bei Mitarbeitern, die ihre betriebliche Altersversorgung nicht kennen, ging rund die Hälfte in der Befragung davon aus, auch nach dem Eintritt in das Rentenalter nebenbei arbeiten zu müssen. „Unternehmen müssen ihre betriebliche Altersversorgung transparent machen, um Mitarbeitern im Hinblick auf ihre finanzielle Zukunft Sicherheit zu geben“, fordert daher Studienautorin Heike Ballhausen.
Auf Wunsch deutlich vereinfachter Vertragsabschluss
Mit der R+V-Direktversicherung mit Privileg wird die Entgeltumwandlung für alle Beteiligten noch komfortabler und zeitsparender. Nach eingehender Beratung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab. Diese Rahmenvereinbarung enthält alle Konditionen (Leistungen, Laufzeiten etc.). Die Besonderheit: Mit dieser Rahmenvereinbarung erhält jeder Mitarbeiter des Unternehmens das „Privileg“, das Angebot zu nutzen und eine betriebliche Altersversorgung zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen – ohne den Chef (Arbeitgeber) oder die Personalverantwortlichen nochmals einbinden zu müssen. So hat er mit der betrieblichen Altersversorgung einen deutlich verringerten Arbeitsaufwand. Und die Mitarbeiter profitieren von einer steuerlich attraktiven Altersversorgung. Die Vorteile eines vereinfachten Vertragsabschlusses können bereits ab einer Anzahl von fünf Mitarbeitern/innen in Anspruch genommen werden.
Sorgloser in die Zukunft mit der Betriebsrente
Wer sich nach der Lektüre dieses Artikels eingehender mit der staatlich geförderten Betriebsrente auseinandersetzen will, findet in Marion Grimberg, Teilmarktleiterin der Volksbank Metzingen – Bad Urach für den Bereich Würtingen und Kispel, eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie und ihr Beraterteam stehen einschließlich der R+V-Spezialisten für die betriebliche Altersversorgung jederzeit gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Anruf unter 07123/163-0 genügt.